Bankkonto in Frankreich

  Aktualisiert am  12 March 2026

Seit Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ist es viel einfacher geworden, Überweisungen innerhalb des europäischen Zahlungsraums durchzuführen. Die Strom- oder Abwasserrechnungen für das Ferienhaus in Frankreich können vom deutschen Konto überwiesen werden. Aber in manchen Situationen, z.B. bei einem Umzug nach Frankreich, möchte man dennoch ein Konto bei einer französischen Bank eröffnen. Wir erklären, wie es geht und was man in Bezug auf ein französisches Konto bzw. die Kreditkarte wissen sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dank SEPA können viele Zahlungen in Frankreich auch problemlos von einem deutschen Konto aus erfolgen.

  • Für einen Umzug nach Frankreich oder längere Aufenthalte kann ein Konto bei einer französischen Bank dennoch sinnvoll sein.

  • Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel Ausweis und einen Wohnsitznachweis.

  • Wird die Kontoeröffnung abgelehnt, können Sie sich auf das gesetzliche „Droit au compte“ berufen: Die Banque de France weist Ihnen dann eine Bank zu.

  • In Frankreich wird häufig ein Relevé d’Identité Bancaire (RIB) verlangt, z. B. für Gehaltszahlungen oder Lastschriften.

  • Bei Kreditkartenzahlungen über Visa oder Mastercard ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Chargeback (Rückbuchung) möglich.

Eröffnung eines französischen Bankkontos

Sie ziehen dauerhaft nach Frankreich, möchten einen längeren Auslandsaufenthalt dort verbringen oder einfach die laufenden Kosten der Ferienimmobilie begleichen? Ein französisches Bankkonto kann den Alltag erleichtern. In den meisten Fällen ist die Eröffnung eines Bankkontos ganz einfach und unkompliziert.

Im Allgemeinen benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einen Ausweis oder Reisepass
  • Ein Dokument, das Ihren Wohnsitz in Frankreich nachweist (z. B. Wasser-, Strom- oder Gasrechnung)
  • Gegebenenfalls eine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung (nicht für EU-Bürgerinnen und -Bürger)

 

Rechtlicher Anspruch auf ein Bankkonto

In Frankreich steht es den Banken frei, einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos anzunehmen oder abzulehnen. Allerdings ist gleichzeitig das grundsätzliche Recht auf ein Bankkonto in Frankreich gesetzlich verankert. Wenn Sie also schon bei mehreren Banken erfolglos die Eröffnung eines Kontos beantragt haben, können Sie sich auf das das „Droit au compte“ (Anrecht auf ein Konto) berufen. Mit diesem Verfahren weist die Banque de France Ihnen eine Bank zu, welche für Sie das Konto eröffnen muss.

Relevé d’Identité Bancaire (kurz RIB)

In Frankreich wird oft nach dem RIB gefragt: dem “Relevé d’Identité Bancaire“. Der Arbeitgeber oder die Familienkassen beispielsweise fragen nach diesem Dokument, um Ihnen Gehalt und Leistungen zu überweisen. Unternehmen wie Strom- oder Telefonanbieter benötigen es, um zusammen mit anderen Dokumenten ein Lastschriftverfahren einzurichten. Wer einige Zeit in Frankreich verbringt, wird früher oder später bestimmt nach einem RIB gefragt.

Beispiel für einen französischen RIB. Dieses Dokument fasst Bankdaten wie Kontonummer, IBAN, Identität der Inhabenden und der Bank zusammen.
Wer einige Zeit in Frankreich verbringt, wird früher oder später bestimmt nach einem RIB gefragt.

Französische Kreditkarte sperren lassen

Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass man seine Kreditkarte verliert bzw. dass diese gestohlen wird. Oder vielleicht entdeckt man auch Abbuchungen auf dem Konto, die man ganz sicher nicht selbst getätigt hat. Nun sollten Sie dringend Ihre Karte sperren lassen.

Vorsicht: Eine unbegründete Kartensperrung ist nicht erlaubt und kann sanktioniert werden. Wenn Sie beispielsweise etwas im Internet bestellen und die Ware nicht geliefert wird, dürfen Sie nicht einfach Ihre Karte sperren lassen. Sie müssen sich an den Händler wenden. Bei Problemen können Sie sich an uns wenden. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hilft kostenlos bei Verbraucheranfragen.
Kontaktieren Sie uns über unser Formular!

Entschädigung

Nach der Kartensperrung können Sie eine Entschädigung für unrechtmäßige Abbuchungen verlangen. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Kontobelastungen, die nach Abgabe des Einspruchs getätigt wurden. Die Abbuchungen, die vor dem Einspruch bzw. der Kartensperrung getätigt worden sind, werden unter Umständen nur teilweise von der Bank entschädigt.

Auch eine mögliche Nachlässigkeit des Karteninhabers spielt eine Rolle:

  • Die Karte wurde mit dem Geheim-Pin verwendet: Der Karteninhaber trägt eine Mitschuld und eine Selbstbeteiligung von bis zu 50 € wird von der Entschädigung abgezogen.
  • Die Karte wurde ohne Geheim-Pin verwendet: Den Karteninhaber trifft keine Schuld. Es wird keine Selbstbeteiligung verlangt, es sei denn die Abbuchung wurde außerhalb eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt (maximal 150€). Wenn die getätigten Abbuchungen zusätzliche Kosten verursacht haben (z.B. Verwaltungsgebühren), werden diese ebenfalls von der Bank getragen.

Möglicherweise verfügen Sie auch über einen Versicherungsschutz, der zu einer höheren Entschädigung durch die Bank führt. Dies sollten Sie prüfen.

Chargeback – Stornierung einer Kreditkartenzahlung

Wenn Sie per Kreditkarte, wie etwa Visa oder Mastercard, etwas gekauft haben, das Sie nie erhalten haben, oder der Betrag doppelt abgebucht wurde, können Sie kostenlos ein Chargeback (= Rückbuchung) durchführen.

Gut zu wissen: Das Chargeback muss von der Bank angeboten werden, wenn diese beispielsweise eine Visa oder Mastercard ausstellt. Allerdings kann die Bank entscheiden, ob sie im Einzelfall ein Chargeback-Verfahren eingeleitet oder ob sie dies ablehnt.

Besonderheiten von französischen Kreditkarten

Auf den meisten französischen Bankkarten findet man neben dem Logo Visa, MasterCard, usw. auch das Logo CB (frz. Debitkarte). Die Karte funktioniert also mit beiden Zahlungssystemen. Allerdings ist ein Chargeback bei Zahlung via CB nur in sehr begrenzten Fällen möglich.

Sie haben aber immer die Wahl, über welches Zahlungssystem Sie bezahlen möchte:

  • Bei Online-Käufen sollten Sie also immer eine Zahlung über Visa, MasterCard, usw. wählen.
  • In einem Geschäft können Sie darum bitten, über das Kartenlesegerät das gewünschte Zahlungssystem auszuwählen, um nicht via CB zu zahlen.